Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ übernimmt je nach Standort deines Betriebs 50 oder 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 1.750 oder 2.800 Euro. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro netto. Antragsberechtigt bist du als kleines oder mittleres Unternehmen, und der Antrag muss vor dem Beratungsbeginn gestellt sein.
Kostenloses ErstgesprächAntragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Diese drei Punkte entscheiden.
Im letzten Geschäftsjahr weniger als 250 Beschäftigte und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen zählen mit.
Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland liegen, und du musst rechtlich selbstständig am Markt tätig sein.
Der Antrag läuft online beim BAFA und muss gestellt sein, bevor die Beratung beginnt. Wer zuerst berät und danach beantragt, bekommt nichts. Antragsteller ist immer dein Unternehmen, nicht die Beraterin, und der Zuschuss wird auch an dich ausgezahlt.
Die förderfähigen Beratungskosten liegen bei maximal 3.500 Euro netto, einheitlich für alle Unternehmen. Wie viel davon der Staat übernimmt, hängt am Standort der beratenen Betriebsstätte. In den neuen Bundesländern einschließlich der Regionen Lüneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, sind es 80 Prozent und maximal 2.800 Euro. In den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig sind es 50 Prozent und maximal 1.750 Euro. Wichtig: Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Ein Beratungspaket zu 3.500 Euro netto schöpft die Obergrenze also genau aus, bei einem Bruttopreis würdest du Zuschuss verschenken. Ein Rechenbeispiel: 3.500 Euro netto Beratungskosten in Baden-Württemberg ergeben 1.750 Euro Zuschuss, du trägst also 1.750 Euro netto selbst.
Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei uns heißt das: die ersten Schritte des Zweitblick Strategieprozesses. Wir schauen uns an, wo dein Unternehmen heute steht, ordnen ein, was davon trägt, und erarbeiten mit dir Entscheidungen zu Zielgruppe, Angebot, Positionierung und Prioritäten. Am Ende hast du keinen Maßnahmenkatalog, sondern eine Entscheidungslogik, an der du künftig jede Marketingidee messen kannst.
Erstgespräch mit uns. Wir klären, ob dein Vorhaben inhaltlich förderfähig ist und ob wir zueinander passen. Bist du weniger als ein Jahr am Markt, ist vorher noch ein Informationsgespräch bei einer regionalen Ansprechstelle nötig.
Du stellst den Antrag online beim BAFA, bevor die Beratung beginnt. Wir sagen dir, welche Angaben gebraucht werden. Erst nach der Bewilligung starten wir.
Beratung, Beratungsbericht und Verwendungsnachweis. Du bezahlst die Rechnung vollständig inklusive Umsatzsteuer und weist das per Kontoauszug nach. Barzahlung oder Verrechnung schließt den Zuschuss aus. Danach wird der Zuschuss an dich ausgezahlt.
Ehrlich dazu: Wir sind keine Fördermittelberatung. Wir beraten inhaltlich und helfen dir durch den Antrag, wir jagen keine Fördertöpfe. Die Förderung ist ein Bonus, keine Begründung. Wenn sich die Beratung für dich nur mit Zuschuss lohnt, ist es das falsche Projekt. Stand der Angaben: Juli 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Förderrichtlinie des BAFA, die derzeit für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Alle Preise netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Maßgeblich sind weniger als 250 Beschäftigte im letzten Geschäftsjahr und entweder maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden mitgerechnet.
Das entscheidet der Standort der beratenen Betriebsstätte. Neue Bundesländer einschließlich der Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig: 80 Prozent, maximal 2.800 Euro. Alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier: 50 Prozent, maximal 1.750 Euro. Grundlage sind höchstens 3.500 Euro netto Beratungskosten.
Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Eine Strategieberatung, die Zielgruppe, Angebot, Positionierung und Vertrieb ordnet, fällt darunter. Reine Umsetzungsleistungen wie Kampagnen schalten oder eine Website bauen nicht. Ob dein Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch.
Ja, und das ist der Fehler, der am meisten Geld kostet. Der Antrag muss online beim BAFA gestellt und bewilligt sein, bevor die Beratung beginnt. Wer erst berät und dann beantragt, bekommt keinen Zuschuss. Deshalb sprechen wir das im Erstgespräch als Erstes durch.
Höchstens zwei abgeschlossene Beratungen pro Jahr und maximal fünf innerhalb der Laufzeit der Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht, das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Buch dir das kostenlose Erstgespräch. Wir schauen uns deine Situation an und sagen dir ehrlich, ob eine geförderte Beratung für dich sinnvoll wäre und welches Vorhaben inhaltlich förderfähig ist. Du gehst mit einer klaren Einschätzung raus, egal ob wir danach zusammenarbeiten oder nicht.
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